AGB

Allgemeine Bedingungen für Beratungsleistungen

 

Definitionen

Die folgenden Begriffe haben für diese Allgemeinen Bedingungen die folgende Bedeutung:

 Auftragnehmer

Contract Tools GmbH

Carl-Georg-Heise-Weg 17

23568 Lübeck

Tel +49 (0) 451 280 4391

und alle Mitarbeiter des Auftragnehmers oder vom Auftragnehmer für diese Leistung beauftragte Consultants.

 Autorisierter Auftragnehmer

Der Firmeninhaber oder jeder nachweislich schriftlich autorisierte Mitarbeiter des Auftragnehmers, der berechtigt ist, vertragliche Absprachen für den Auftragnehmer zu treffen.

 Auftraggeber

Der in der Bestellung genannte Auftraggeber und alle Mitarbeiter des Auftraggebers oder vom Auftraggeber beauftragte Mitarbeiter und/oder Consultants

 Parteien

Auftraggeber und/oder Auftragnehmer je nach Kontext.

 Leistungen, Leistungserbringung

Alle vertraglich vereinbarten Leistungen, Dienste, Tätigkeiten, die als Bestandteil der Abwicklung des Vertrages zu verstehen sind.

 Vertrag

Verbindliche Beauftragung zur Leistungserbringung. In diesen Bedingungen ist die Bedeutung nur bezogen auf die Beziehung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber. Der Vertrag besteht aus der Bestellung, diesen Allgemeinen Bedingungen, und weiteren schriftlich vereinbarten Anlagen.

 Bestellung

Schriftliche Bestellung des Auftraggebers an den Auftragnehmer mit der Beschreibung der zu erbringenden Leistung.

 Allgemeine Bedingungen

Diese vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, die als Teil des Vertrages gelten.

Bezüge zu Absätzen und Unter-Absätzen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich vermerkt, nur auf Absätze oder Unter-Absätze aus diesen Allgemeinen Bedingungen.

Alle Überschriften dieser Bedingung gelten nur zur Erleichterung der Lesbarkeit und haben keine Auswirkung auf die Interpretation des Inhalts des entsprechenden Absatzes.

 Rechtsverbindlichkeit der Bedingungen

Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit keine anderen Bedingungen vereinbart werden. Diese Bedingungen sind somit Bestandteil des Vertrages und ausschließlich gültig, außer dass einzelne Bedingungen ausdrücklich im Vertrag anders festgelegt wurden.

Nachträge oder Zusätze zum Vertrag erhalten lediglich durch die schriftliche Bestätigung eines autorisierten Auftragnehmers Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden besitzen keine vertragliche Gültigkeit, solange diese nicht schriftlich durch einen autorisierten Auftragnehmer bestätigt wurden.

 Beginn der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer beginnt mit der Aufnahme der vereinbarten Leistungen zu dem im Angebot spezifizierten Termin, oder sofern dies nicht definiert wurde, zu einem Termin der einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 Dauer der Leistung

Der Auftragnehmer unternimmt alle notwendigen und vertretbaren Anstrengungen die vereinbarten Leistungen und/oder Lieferungen innerhalb der im Angebot genannten Zeit zu erbringen. Der Auftragnehmer ist jedoch unter keinen Umständen haftbar für irgendwelche Schäden, Kosten, Ausgaben Verluste oder sonstige Forderungen aufgrund von unvollständigen und oder verspäteten Leistungen, Lieferungen und/oder Ergebnissen im Zusammenhang mit den im Angebot oder in irgendeinem anderen Dokument genannten Terminen mit Bezug auf die Durchführung der Leistungen.

 Ort der Leistungserfüllung

Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.

 Vergütung

Sofern nicht anders im Vertrag geregelt, erhält der Auftragnehmer für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Aufwand in Höhe der vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Außergewöhnliche Beratungsleistungen, insbesondere die Anfertigung umfangreicher Gutachten, werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. Die Parteien können weitere Leistungen vereinbaren, wie z.B. die Änderung der Dauer der Leistungen oder die Änderung des vereinbarten Einsatzortes, sowohl bei vollständiger als auch teilweiser Verlagerung.

 Die Basis zur Verrechnung zusätzlicher Leistungen bilden sofern nicht anders vereinbart, die dem Angebot beigefügten Verrechnungssätze für Personal- / Beraterleistungen.

 Sofern nicht anders geregelt, ersetzt der Auftraggeber alle Kosten im Zusammenhang mit Reisen und/oder anderen im Angebot erläuterten Aufwendungen.

 Sofern ein Teilbetrag einer Rechnung zwischen den Parteien strittig ist, so berechtigt dies nicht die gesamte Zahlung auszusetzen. Der unstrittige Teil der Rechnung ist umgehend zu entrichten.

  Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Durchführung der Lieferungen und Leistungen die Grundsätze der Qualitätssicherung entsprechend den einschlägigen Normen anzuwenden. Die Leistungen werden mit der notwendigen Sorgfalt, Erfahrung und Umsicht erbracht. Der Auftragnehmer unternimmt alle notwendigen Maßnahmen damit seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Consultants die Gesetze und Bestimmungen der Länder und Arbeitsstätten, in denen die Leistung erbracht wird, befolgen.

 Für den Fall der Beauftragung innerhalb von Europa unternimmt der Auftragnehmer alle Anstrengungen um die gesetzlichen Bestimmungen der Steuergesetzgebung und nationaler Versicherungen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit für Beschäftigte zu erfüllen und hält den Auftraggeber frei von Ansprüchen, die aus der Verletzung einer dieser Bestimmungen entstehen könnte. Für den Fall der Beauftragung außerhalb von Europa, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für alle steuerlichen versicherungstechnischen oder sonstigen erforderlichen Maßnahmen in Konformität mit den landesspezifischen Erfordernissen und Gesetzen des Ortes der Erbringung der Leistung. Für diesen Fall unternimmt der Auftraggeber alle notwendigen Maßnahmen um Schaden von dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit diesen Erfordernissen abzuwenden.

 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine von Ihm beauftragten Mitarbeiter und/oder Consultants zur Geheimhaltung über alle erhaltenen Informationen, sofern diese nicht öffentlich zugänglich sind. Alle ihm überlassenen Dokumente und Informationen sind geheim zu halten und ausschließlich für die Durchführung der jeweiligen Beauftragung zu verwenden. 

 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer alle notwendigen Dokumente und Informationen vollständig und rechtzeitig um dem Auftragnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die die Leistungspflicht des Auftragnehmers betreffen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer je nach Bedarf und Aufforderung durch den Auftragnehmer um diesem die Erbringung seiner Leistung zu ermöglichen. Sofern der Auftraggeber durch den Auftragnehmer aufgefordert wird, eine Entscheidung oder Maßnahme auf Basis der im Rahmen der projektbezogenen vertraglichen Erfordernisse zu treffen, so verpflichtet sich der Auftraggeber derartige Entscheidungen oder Maßnahmen so zu treffen, dass die Leistungserbringung des Auftraggebers dadurch nicht behindert oder verzögert wird.

Sofern der Auftragnehmer am Einsatzort des Auftraggebers tätig werden soll, so überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die folgenden Leistungen und Einrichtung kostenfrei: Angemessene Büroräume einschließlich Einrichtung, Möblierung und Ausstattung, Unterstützung durch ein Sekretariat für diverse Schreibarbeiten, Telefon, Fax, Internet, oder sonstige typische Hilfsmittel, die im Rahmen der Leistungserbringung erwartet werden können und die Möglichkeiten zum Kopieren, Drucken, etc.

Sofern der Auftraggeber Unterkunft stellt, so sollte die Unterbringung nicht schlechter sein als der Standard der Unterbringung für das eigene Personal des Auftraggebers.

 Verbot der Mitarbeiterabwerbung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit und bis 6 Monate nach dem Ende des Vertrages keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter des Auftragnehmers, der mit einer Leistung beim Auftragnehmer beschäftigt wurde, ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte, eigene Beschäftigte oder andere Firmen. Der Auftraggeber erklärt, dass ihm bewusst ist, dass die Vergütung der Leistungen auf Basis der vorstehenden Klausel zustande gekommen sind. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß das Verbot der Mitarbeiterabwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von 12 Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet um einen Schaden durch die Abwerbung für den Auftragnehmer zu kompensieren.  In diesem Zusammenhang bedeuten 12 Monatsgehälter den Betrag, den der Auftragnehmer bei Vollbeschäftigung des Mitarbeiters auf Basis der vereinbarten Sätze an den Auftragnehmer zahlen würde.

 Haftungsbegrenzung

Außer im Rahmen der gesetzlichen Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht für irgendwelche Verluste, Schäden, Kosten die aufgrund von missverständlichen, unvollständigen und/oder irreführenden Anweisungen oder/und Informationen entstanden sind.

Der Auftragnehmer haftet auch nicht für irgendwelche Auskünfte, Informationen oder Empfehlungen von Spezialisten und/oder Gutachtern, die auf Wunsch des Auftraggebers beauftragt wurden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für direkte oder indirekte Verluste des Auftraggebers aufgrund von Forderungen aus Verstößen gegen den Vertrag und/oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung der Leistungen.

 Die maximale Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber beschränkt sich bei  begründeten Forderungen aus Verstößen gegen den Vertrag und/oder Fahrlässigkeit bis zu einer maximalen Höhe von 10% des betroffenen Teils der Leistung, die dieser Forderung zugrunde liegt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Forderungen aufgrund von Vertragsverletzungen, sofern diese nicht binnen 6 Monate nach der Beendigung der Leistungserbringung schriftlich zugestellt wurde.

Die Parteien stimmen überein, dass die Sätze für die Leistungen auf Basis der vorstehenden Haftungsbegrenzung zustande gekommen sind und dass der Auftraggeber voll und ganz an diese Haftungsbegrenzung gebunden ist unabhängig welcher Art die Forderung des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist.

 Aussetzung und Stornierung

Der Auftraggeber kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen den Vertrag im ganzen oder in Teilen schriftlich kündigen, so dass die Leistung des Auftraggebers zu dem in der Mitteilung genannten Termin oder einem anderen vereinbarten Termin beendet wird. Nach Erhalt einer derartigen Mitteilung unternimmt der Auftragnehmer alle notwendigen Schritte um die Leistungen abzuschließen und die Kosten und Ausgaben zu minimieren. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag sofort zu kündigen, wenn der Auftragnehmer es versäumt seine Leistung zu erbringen oder einen offensichtlichen Vertragsbruch begeht und trotz schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach 14 Tagen den Mangel nicht abstellt oder wenn der Auftragnehmer insolvent wird.

Sofern der Auftragnehmer aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen ( diese Ereignisse beinhalten aber beschränken sich nicht nur auf göttliche Handlungen, Krieg, Unruhen, Aufstände, Streik, Behinderung durch Dritte) nicht in der Lage ist, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat der Auftragnehmer das Recht auf die Aussetzung der Leistungserbringung für den Zeitraum der durch diese Ereignisse begründet ist.

Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht ohne Verzicht der Einrede und ohne Verzicht auf irgendwelche möglichen sonstigen Forderungen die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber a) die fälligen Rechnungen nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen im Vertrag innerhalb von 30 Tagen bezahlt oder b) der Auftraggeber in die Insolvenz gerät c) zahlungsunfähig wird oder d) die ursprüngliche Geschäftsbasis aufgibt oder e) von einer anderen Firma übernommen oder zusammengeschlossen wird. Der Auftragnehmer hat das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn die Leistungserbringung für mehr als 6 Monate sistiert wurde. Die Aufhebung des Vertrages hat keinerlei Einfluss auf irgendwelche Rechte der Parteien aus dem Vertrag. Sofern die Leistungserbringung aus irgendwelchen Gründen sistiert wurde, so hat der Auftragnehmer das Recht auf eine angemessene Zeitspanne bis zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung, wobei diese Zeitspanne 1 Monat nicht überschreiten sollte.

 Für den Fall, dass die Leistungserbringung ausgesetzt wurde, weil der Auftraggeber Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang geleistet hat, so ist vereinbart, dass der Auftraggeber alle Kosten, Schadensersatz und Zusatzleistungen des Auftragnehmers trägt, die aufgrund dieser Aussetzung entstanden sind. Die Bezahlung dieser vorgenannten Aufwendungen ist eine Vorbedingung für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung.

Für den Fall dass der Auftraggeber sein Recht auf Kündigung des Vertrages für einen Teil oder als Ganzes wahrnimmt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die folgenden Kosten zu ersetzen: a) Die Vergütung, Sätze und Vergütungen, die gemäß Vertrag bis zu einschließlich diesem Tag fällig wurden, b) 50% der verbleibenden theoretischen Vergütung, sofern der Vertrag bis zu seinem ursprünglichen Ende ohne Kündigung gelaufen wäre und c) alle Kosten im Zusammenhang mit der Kündigung und Einstellung der Leistungen, inklusive aber nicht begrenzt auf Ersatz der Rück-Reisekosten der Mitarbeiter und/oder Consultants des Auftraggebers inklusive deren Begleitung und deren Equipment.

 Copyright

Alle Rechte an Zeichnungen, Plänen, Spezifikationen, Planungen, Kalkulationen, Dokumenten, Berichten, Studien, Unterlagen, Tools, Ideen und aller sonstigen vom Auftraggeber erstellten Konzepte (im Folgenden IP des Auftragnehmers) verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gestattet jedoch dem Auftraggeber die Lizenz, beliebige Kopien anzufertigen um die IP des Auftragnehmers für das Unternehmen des Auftraggebers zu nutzen. Diese Lizenz erstreckt sich nur auf solche Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit der vertraglichen Vereinbarung stehen und nur auf das Unternehmen des Auftraggebers. Die Verwendung der IP des Auftragnehmers für z.B. weitere Gesellschaften in einem Konzern oder Unternehmensverband, erfordert die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn diese IP des Auftragnehmers in anderem Rahmen Verwendung finden, als es ursprünglich durch den Vertrag vorgesehen war.

 Übertragung des Vertrages

Keine Partei hat das Recht irgendwelche Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag auf eine Dritte Partei zu übertragen, bevor dies nicht schriftlich von der anderen Partei akzeptiert wurde.

 Schweigepflicht, Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben oder zu vernichten.

 Vertragliche Anweisungen

Jede im Vertrag geforderte schriftliche Anmeldung von Ansprüchen und/oder Forderungen und/oder Instruktionen soll in schriftlicher Form mit einem anerkannten Postservice mit Rückbestätigung oder per Fax mit Rückbestätigung oder per Email mit Rückbestätigung erfolgen. Die gültige Adresse ist für den Auftragnehmer die im Angebot angegebene Adresse oder die von Zeit zu Zeit schriftlich neu mitgeteilte Adresse.

 Recht und Gerichtsstand

Soweit aus einem Gesetz nicht eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte begründet ist, unterwerfen sich die Parteien für alle aus dieser Vereinbarung etwa entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, auch über sein Wirksamwerden und Wirksambleiben, für sich und ihre Rechtsnachfolger unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der Entscheidung eines Schiedsgerichts für das nachstehende Bestimmung gilt:

 Alle Streitigkeiten, die sich in Zusammenhang mit einem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden durch das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist deutsches Recht anzuwenden.

 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies umfasst auch die Änderung der Schriftformerfordernis.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Angebote behalten eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Angebotsdatum.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Kein Verstoß oder Verzug einer Partei auf rechtzeitige Anmeldung eines Anspruchs führt zu einem Erlöschen von Ansprüchen.  Weiter führt eine nur partielle Wahrnehmung von Ansprüchen nicht zu einem Verzicht auf weitere mögliche Ansprüche innerhalb und außerhalb des Vertrages.